Ab Mittwoch, dem 24.11.2021, gilt die 2G-Regelung im Freizeitbereich aufgrund der Corona-Schutzverordnung

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„Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. “ Mehr Infos unter:

Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021

Zusatzinformation vom wttv vom 25.11.2021:

Nicht immunisierte Personen können am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen, wenn sie einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test mit negativem Ergebnis vorweisen können: Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus!


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