AndroCup am 15.10. und 22.10. bei der TTG Netphen
An alle Freunde des Tischtennisballs:
Wie der eine oder andere vielleicht schon gehört oder gelesen hat, richtet unser Verein auch im Oktober 2021 wieder ein paar Turniere im Rahmen des Andro-WTTV-Cup mit maximal 13 Teilnehmern aus.
Folgende Termine stehen derzeit zur Auswahl:
Freitag, 15.10.2021 um 19.30 Uhr
Freitag, 22.10.2021 um 19.30 Uhr
Wenn die Turniere stattfinden ( u.a. erforderliche Teilnehmeranzahl von 9 erreicht ) macht man als Teilnehmer/-in 5-6 Einzel pro Turnier.
Die Turnierdauer ist mit ungefähr 3 bis 3,5 Stunden gut überschaubar.
Dadurch kann man an einem Abend ein richtig intensives Wettkampftraining gegen Gegner mit unterschiedlicher Spielstärke haben.
Anmeldung und Teilnahme:
Als Teilnahmevoraussetzungen gelten eine gültige Spielberechtigung und man muß mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von Geschlecht und Spielstärke.
Bei jedem Turnier der Serie ist die Teilnehmerzahl pro Verein auf weniger als 50 % der Gesamtteilnehmerzahl ( also maximal 4-6 pro Verein bei 9-13 TN ) beschränkt.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über myTischtennis.
Die kostenlose Registrierung der hierfür erforderlichen Basismitgliedschaft ist unter ( http://www.mytischtennis.de ) möglich.
Oder ihr meldet euch verbindlich bei Armin oder Thomas an.
Nach dem Online-Meldeschluss kann der durchführende Verein die Teilnehmerliste in click-TT noch entsprechend der Ausschreibung und den Meldungen verändern / ergänzen
( Für ganz Kurzentschlossene solange noch Plätze frei sind ).
Die Teilnahme erfolgt gemäß der Reihenfolge des Meldungseinganges bei myTischtennis.
Die Startgebühr beträgt pro Turnier 7,00 Euro, die in bar vor Turnierbeginn beim durchführenden Verein zu entrichten ist.
Jedes Turnier der Serie ist TTR-relevant.
Coronaschutzmassnahmen in der Halle:
Die Kontaktverfolgungslisten im Eingangsbereich sind wie bisher auszufüllen. Zusätzlich sind ein Ausweisdokument und entsprechende Nachweise mitzuführen. Welche Nachweise das sind, ist in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben:
Getestete: Soweit nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes oder der Coronaschutzverordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden ( Negativtestnachweis ).
Der Negativtestnachweis ist bei der Inanspruchnahme des Angebots zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den
verantwortlichen Personen vorzulegen. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebots vorbehaltlich der strengeren Anforderungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes
höchstens 24 Stunden ( Antigen-Test ) oder höchstens 48 Stunden ( PCR-Test ) zurückliegen.
Beaufsichtigte Selbsttests oder eigene Schnelltests sind nicht ausreichend, da eine entsprechende Dokumentation vorgeschrieben ist und diese Tests das nicht sicherstellen.
Geimpfte müssen ihren Impfausweis, alternativ ein digitales Dokument ( CovPassApp / Corona WarnApp ) vorweisen. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Die zweite Dosis muss verabreicht worden sein, falls für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind ( AstraZeneca, Biontech oder Moderna ). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
Genesene müssen einen positiven PCR-Test als Ergebnis nachweisen, der mindestens 28 Tage, maximal sechs Monate alt sein darf. Nach Ablauf von sechs Monaten wird ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung benötigt.
Genesen und Geimpft: Bereits nach der ersten Impfung gilt man als vollständig geimpft. Ein positiver PCR-Test als Ergebnis, der mindestens 28 Tage alt sein muss und maximal sechs Monate alt sein darf. Zusätzlich muss ein Impfausweis, alternativ ein ähnliches Dokument vorliegen. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.